Mietbedingungen für Zelthallen und Zubehör _________________________________________________________________________________________AuftragserteilungTelefonisch erteilte Aufträge gelten als verbindlich. Auf Wunsch können diese schriftlich bestätigt werden.Mietzeit und MietberechnungDie Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag des Aufbau's und endet mit dem vereinbarten Tag des Abbau's. In der Regel wird die Mietsache nachmittags, einen Tag vor der Veranstaltung aufgebaut und einen Tag nach der Veranstaltung abgebaut. Für diese zeit gelten auch die Mietpreise.TransportIm Umkreis von 20 km sind die Transportkosten im Mietpreis enthalten. Für weitere Entfernungen wird eine Pauschale je nach Entfernung berechnet.AufstellungsplatzDer Mieter sorgt für ebenes und bebaubares Gelände und stellt nach Abbau den ursprünglichen Zustand wieder her. Die Sicherung und Feststellung von Erdleitungen und andere unterirdische Bauten hat der Mieter zu vertreten. Für eventuelle Schäden haftet der Mieter.Auf- und Abbau, WartungsarbeitenBei Auf- und Abbau stellte der Mieter nach Absprache Hilfskräfte zur Verfügung. Sollte durch unvorh e rgesehene Witterungsverhältnisse der Auf- oder Abbau nicht durchgeführt werden, so kann der Mieter daraus keine Ansprüche geltend machen. Die Erhaltung und Sicherung der Zelthalle während der Mietzeit ist Sache des Mieter´s. Zum Beispiel bei Sturm zu verschließen und zu sichern oder im Winter von der Schneelast frei zu räumen.Gewerbliche NutzungDie vorgeschriebene Gebrauchsabnahme ist vom Mieter zu beantragen. Das erforderliche Prüfbuch stellt der Vermieter zur Verfügung.HaftungDer Vermieter trägt die gewöhnliche Abnutzung der Mietsache. Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden die durch den Betrieb und Gebrauch der Mietsache entstehen. Es wird geraten dafür eine gesonderte Versicherung abzuschließen. Veränderungen am Zeltgerüst dürfen nicht vorgenommen werden. Das Zeltgerüst darf auch nicht als Aufhängevorrichtung für schwere Lasten verwendet werden. Bei eventuellen Schäden oder wenn sich Bauteile lockern ist sofort der Vermieter zu verständigen, und vom Mieter sind erste Maßnahmen zur Abhilfe oder Sicherung zu leisten.ZahlungDie Rechnungsbeträge sind in Bar oder per Scheck bei Auf- oder Abbau fällig. Nach Vereinbarung ist auch eine Rechnungsstellung möglich.